Die besten Wohnlagen für Ferienimmobilien am Schweizer Bodensee

Nur wenn ein Ausländer „außergewöhnlich enge und schutzwürdige Beziehungen zu einem Schweizer Ort unterhält“ genehmigen die örtlichen Entscheidungsträger den Erwerb einer Immobilie. Die sogenannte Lex Koller, die die Erwerbsbeschränkungen für Immobilien durch Ausländer enthält, soll allerdings nach dem Willen einiger Politiker fallen. Doch gut Ding will bei Schweizer Behörden und Instanzen Weile haben. Noch ist das Gesetz...

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Die besten Wohnlagen für Ferienimmobilien am Schweizer Bodensee

Nur wenn ein Ausländer „außergewöhnlich enge und schutzwürdige Beziehungen zu einem Schweizer Ort unterhält“ genehmigen die örtlichen Entscheidungsträger den Erwerb einer Immobilie. Die sogenannte Lex Koller, die die Erwerbsbeschränkungen für Immobilien durch Ausländer enthält, soll allerdings nach dem Willen einiger Politiker fallen. Doch gut Ding will bei Schweizer Behörden und Instanzen Weile haben. Noch ist das Gesetz gegen Überfremdung und Zweitwohnungsnahme in Kraft. Der jeweils aktuelle Stand findet sich im Internet unter www.ejpd.admin.ch.

capital.de, 14.09.2009